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Neues EU Gesetz: Sanierungspflicht und seine Folgen für Hauseigentümer

Das EU-Parlament hat die Richtlinie zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden gebilligt. Dies markiert einen wichtigen Schritt in Richtung der Klimaziele der EU. Der Plan sieht vor, den Energieverbrauch bis 2030 um durchschnittlich 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Zudem sollen bis 2030 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude und bis 2033 26 Prozent renoviert werden.

Was die Sanierungspflicht für Hauseigentümer bedeutet

Die Initiative geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, die darauf hinwies, dass Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. Eine bessere Dämmung und moderne Heizungen könnten den Energiebedarf senken und die Umweltbelastung verringern.

Umsetzung in Deutschland

Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland wird entscheidend sein. Es gibt keine Zwangsmaßnahmen für einzelne Gebäude, betonten EU-Chefunterhändler Ciarán Cuffe und Bundesbauministerin Klara Geywitz. Eine Einheitslösung würde zu sozialen Verwerfungen führen.Die genaue Klärung, welche Gebäude wann saniert werden müssen, ist eine große Herausforderung für die Bundesregierung, so der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. Es muss eine Balance zwischen Effizienz und Machbarkeit gefunden werden. Ursprünglich war ein konkreter Sanierungszwang vorgesehen. Kritiker monieren jedoch, dass der Kompromiss den klimapolitischen Nutzen der Richtlinie neutralisiert. Der ambitionierte Plan könnte für Hausbesitzer finanziell überfordernd sein.

Ziele der Richtlinie

Die neue Richtlinie zielt darauf ab, den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um durchschnittlich 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu reduzieren. Es wird auch eine Renovierung von nicht-wohnlichen Gebäuden gefordert, um den Energieverbrauch zu senken. Die Initiative für diese Richtlinie geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, der vor etwa zwei Jahren eingereicht wurde. Gebäude sind laut der Kommission für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Ursprünglich war eine strengere Sanierungspflicht vorgesehen, doch diese wurde abgeschwächt. Kritiker bemängeln, dass dadurch der klimapolitische Nutzen der Richtlinie beeinträchtigt wird. Die Debatte bleibt intensiv.

Mögliche Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland könnte zu einem Wertverlust bei zahlreichen Immobilien führen, insbesondere wenn Mindeststandards eingeführt werden. Die genauen Auswirkungen bleiben abzuwarten. Es gibt Zuschüsse für den Austausch von Gas- oder Ölheizungen sowie Förderungen für weitere Effizienzmaßnahmen. Die Details der Förderung werden erläutert, wobei betont wird, dass die Investitionskosten gedeckelt sind.

Fazit und Ausblick

Die Richtlinie zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden stellt eine bedeutende Maßnahme zur Erreichung der Klimaziele der EU dar. Die genaue Umsetzung und ihre Auswirkungen in Deutschland werden jedoch weiterhin intensiv diskutiert und beobachtet.

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Neuregelung Heizkosten: Vermieter werden ab 2023 an den Energiekosten beteiligt

Die Bundesregierung hat sich bei der Verteilung von Heizkosten in Mietverhältnissen auf ein Stufenmodell für Wohnraum geeinigt (Entwurf 20/689 v. 15.02.2022 verabschiedet). Die CO2 Kosten sollen ab 01.01.2023 zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.

Die Aufteilung soll abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes erfolgen, um den Vermieter gerade bei älteren Gebäuden Anreize für eine Modernisierung zu geben. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes ist, desto höher soll der Anteil der Übernahme durch den Vermieter an den Energiekosten sein – und umgekehrt.

Im gewerblichen Bereich besteht Vertragsfreiheit.

Die Regelung führt zu einer Renditeverminderung für Immobilieneigentümer. Die zusätzliche Beteiligung an der CO2-Abgabe erhöht die sog. nicht-umlagefähigen Betriebskosten. Insbesondere ältere Gebäude erbringen damit einen geringeren laufenden Ertrag. Für die Bewertung von Immobilien ist neben dem Multiplikator bzw. die Brutto-Anfangsrendite die Jahresnettokaltmiete (Headline-Rent) maßgeblich. Diese wird für eine korrekte Bewertung wohl zukünftig stärker durch die CO-Abgabe korrigiert werden, was sich konkret negativ in der Immobilienbewertung auswirkt.

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