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BGH-Urteil: Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses entscheidet über Wohnflächenberechnung

Die Berechnung der Wohnfläche bei Mietverträgen hängt vom Vertragsabschlusszeitpunkt ab, unabhängig von der Wohnraumart. In einem Fall aus Bonn klagte eine Mieterin auf Rückzahlung überzahlter Miete nach einer Wohnflächenvermessung, die eine Abweichung von über 10 Prozent ergab.

Die Vermieterin argumentierte, dass die Balkonfläche nach der II. Berechnungsverordnung (II. BV) zur Hälfte zu berücksichtigen sei. Jedoch bestätigte der Bundesgerichtshof, dass die Wohnflächenverordnung nur eine Viertel-Berücksichtigung erlaubt.

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für Mietverträge über preisfreien Wohnraum gilt die Wohnflächenverordnung, wenn sie nach deren Inkrafttreten im Jahr 2004 geschlossen wurden, unabhängig von früheren Berechnungsmethoden.

Vermieter:innen, die bisher nach der II. BV berechnet haben, müssen bei Neuvermietungen ab 2004 die Kosten für eine Neuberechnung nach der Wohnflächenverordnung tragen oder dies vertraglich festlegen.

Quelle: BGH, Beschluss v. 17.10.2023, VIII ZR 61/23

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