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Der Freistaat Bayern führt zum 01.06.2023 ein Umwandlungsverbot für Mietwohnungen ein. Es gilt für 50 Kommunen dessen Wohnungsmarkt als angespannt eingestuft wird. Neben der Landeshauptstand München fallen folgende Städte: Dachau, Fürstenfeldbruck, Germering, Puchheim und Grafing, sowie die Gemeinden wie Eching, Unterföhring, Haar, Höhenkrichen-Siegertsbrunn, Unterhaching, Kirchseeon, Markt Schwaben sowie Münsing.

Vom Umwandlungsverbot nicht betroffen sind Häuser mit bis zu 10 Wohneinheiten.

Das Umwandlungsverbot ist vorerst befristet auf den 31.12.2025.

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